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   BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80   

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BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80 (https://dejure.org/1981,3980)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1981 - 6 B 147.80 (https://dejure.org/1981,3980)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - 6 B 147.80 (https://dejure.org/1981,3980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisibilität des früheren Wehrrechts - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Reichweite der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Im übrigen verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]) seine Pflicht zu erschöpfender Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei, wie hier der Kläger, nicht ausdrücklich beantragt.

    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 3. September 1980 sind jedoch solche Anträge, die ausdrücklich zu Protokoll erklärt werden müssen (Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]), nicht gestellt worden.

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Der in Art. 131 GG dem Gesetzgeber erteilte Auftrag, die Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die am 8. Mai 1945 in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis standen - also Beamte und Berufssoldaten -, nach einheitlichen Grundsätzen zu behandeln (BVerfGE 3, 288 [335]), schließt es nicht aus, die Revisibilität des Beamten- und Soldatenrechts unterschiedlich zu regeln.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob diese Rüge den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO genügt, denn das - umfangreiche - Beschwerde vorbringen läßt eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, inwiefern sich die unterbliebene Beweiserhebung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 97.67

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bei Beurlaubung vom Beamtendienst -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Für die Auslegung einer Rechtsnorm ist aber der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers maßgebend, der sich nicht allein aus dem Wortlaut, sondern auch aus den Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte ergibt (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]; 52, 84 [86]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren geboten ist und deren Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Da die Rechtsweggarantie nicht die Einrichtung eines gerichtlichen Instanzenzuges gebietet (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233]), kann der Betroffene durch die Beschränkung der Revisibilität nicht in seinem Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle verletzt sein.
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Für die Auslegung einer Rechtsnorm ist aber der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers maßgebend, der sich nicht allein aus dem Wortlaut, sondern auch aus den Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte ergibt (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]; 52, 84 [86]).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 6 B 21.81

    Jederzeitige Umzugsbereitschaft des Beamten als Voraussetzung für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 13. März 1981 - BVerwG 6 B 21.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 14.80
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Wie der beschließende Senat in dem Beschluß vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt hat, ist die Auslegung und Anwendung des früheren Wehrrechts der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen, weil es nicht in das Bundesrecht transformiert worden und daher nicht revisibel ist.
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80
    Die Vorschrift des § 127 Nr. 2 BRRG erstreckt jedoch nach ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Zweck die Revisibilität nur auf solche Rechtsnormen, die entweder einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem allgemeinen Beamtenrahmenrecht des Bundes (Art. 75 Nr. 1 GG) haben oder doch zu dem System dieses Rahmenrechts, also zum eigentlichen Beamtenrecht gehören (BVerwGE 13, 303 [304, 305]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 9.79

    Anforderungen an die Dienstunfähigkeit für die Gewährung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71

    Antragsberechtigung zur Schadensfeststellung nach den Stichtagsvoraussetzungen

  • VG Braunschweig, 14.06.1977 - I A 110/73
  • BVerwG, 14.03.1963 - II C 44.61

    Streit um die Wirksamkeit der Beförderung eines in Kriegsgefangenschaft geratenen

  • BVerwG, 24.02.1970 - VI C 6.66

    Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Rechtsstand eines

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 28.09.1972 - II C 22.71

    Kriegsunfallversorgung für Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) -

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 142.60

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen nach § 64 des Gesetzes zur Regelung der

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